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   BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06   

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https://dejure.org/2008,1426
BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06 (https://dejure.org/2008,1426)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2008 - IV R 38/06 (https://dejure.org/2008,1426)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2008 - IV R 38/06 (https://dejure.org/2008,1426)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EStG § 15 Abs. 2

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks; Einräumung eines Vorkaufsrechts; Erzielung von Spekulationsgewinnen durch vermögensverwaltende Personengesellschaft

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 2

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gewerblicher Grundstückshandel nur bei Feststellung von unbedingter Veräußerungsabsicht bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie anhand von Indizien

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedeutung des zeitlichen Zusammenhangs

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zur Bedeutung eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Indizwirkung für Veräußerungsabsicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein gewerblicher Grundstückshandel ? Erfordernis einer nachhaltigen Tätigkeit ? Abschluss zweier Verträge mit demselben Käufer in zeitlichem Zusammenhang ? Ein-Objekt-Fall ? Beauftragung eines Generalunternehmers ? Bedeutung des Vorhandenseins einer Veräußerungsabsicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerblicher Grundstückshandel

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb sowie eines Spekulationsgewinns beim Verkauf der von der Großmutter der Gesellschafter übernommenen Grundstücke; Prüfung der Überschreitung der zur Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen aufgestellten ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung eines Grundstücks

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Zur Frage, wann ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Gewerblicher Grundstückshandel wegen engem zeitlichen Zusammenhang?

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb mit "unbedingter Veräußerungsabsicht"?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedeutung des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Erwerb und Veräußerung eines Grundstücks (IMR 2009, 294)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerblicher Grundstückshandel
    Gewerblicher Grundstückshandel ohne Überschreitung der Drei-Objekt-Grenze
    Allgemeines

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2
    Drei-Objekt-Grenze; Generalunternehmer; Gewerblicher Grundstückshandel; Nachhaltigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 223, 476
  • NZM 2009, 831 (Ls.)
  • DB 2009, 261
  • BStBl II 2009, 278
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    a) Die vom BFH für die Beurteilung der Gewerblichkeit von Grundstücksverkäufen aufgestellte Drei-Objekt-Grenze (vgl. im Einzelnen Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.1. und 2. der Gründe) ist nicht überschritten.

    b) Es liegt aber auch keiner der Fälle vor, in denen es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, weil aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe; Senatsurteil in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter I.1.b der Gründe).

    Wie sich aus dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 (unter C.III.4 der Gründe) ergibt, kann das Vorhandensein einer Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt der Bebauung (bzw. der Verpflichtung zur Bebauung) nicht allein aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen den jeweiligen Aktivitäten hergeleitet werden.

  • BFH, 01.12.2005 - IV R 65/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen", Verkauf

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Darüber hinaus hat die Rechtsprechung das negative Erfordernis aufgestellt, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln darf (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 1. Dezember 2005 IV R 65/04, BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259).

    b) Es liegt aber auch keiner der Fälle vor, in denen es der Drei-Objekt-Grenze nicht bedarf, weil aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben oder bebaut worden ist (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.III.5. der Gründe; Senatsurteil in BFHE 212, 106, BStBl II 2006, 259, unter I.1.b der Gründe).

  • BFH, 15.12.2004 - X B 48/04

    Einräumung eines unbedingten Ankaufsrechts des Mieters

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Allerdings hat der BFH entschieden, dass der Grundstückseigentümer seine unbedingte Veräußerungsabsicht bekunde, wenn er seinem Mieter ein unbedingtes Ankaufsrecht einräume; denn dann sei er in seinem Veräußerungsentschluss nicht mehr frei (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2004 X B 48/04, BFH/NV 2005, 698).

    Das gilt jedoch für das Vorkaufsrecht nicht, ungeachtet der Tatsache, dass in dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 698 gelegentlich von einem "Vorkaufsrecht" die Rede ist; denn die Ausübung des Vorkaufsrechts hängt davon ab, dass der Verpflichtete (hier Grundstückseigentümer) mit einem Dritten einen Vertrag über den Kaufgegenstand abgeschlossen hat (§ 504 BGB in der im Streitjahr gültigen Fassung, jetzt § 463 BGB).

  • BFH, 15.03.2000 - X R 130/97

    Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Die Anschaffung durch C. sei den Gesellschaftern nicht zuzurechnen, denn es fehle die nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. März 2000 X R 130/97 (BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530) erforderliche Personenidentität zwischen Anschaffendem und Veräußerndem.
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Gegenteiliges lässt sich --anders als vom FG in Betracht gezogen-- auch nicht aus dem Urteil des X. Senats des BFH vom 15. März 2005 X R 39/03 (BFHE 209, 320, BStBl II 2005, 817) entnehmen.
  • BFH, 28.04.2005 - IV R 17/04

    Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel bei Verkauf und

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Zur Beantwortung der Frage, wann eine unbedingte Veräußerungsabsicht vorliegen muss, ist in solchen Fällen nicht auf den Beginn der Bauarbeiten abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt, in dem sich der Grundstückseigentümer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (Senatsurteil vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606, unter 1.b der Gründe).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 74/87

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Miteigentumsanteilen an einem

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Zwar heißt es dort: "Beträgt der Zeitabstand zwischen Ankauf bzw. Bebauung und Veräußerung weniger als ein Jahr, ist ohne weiteres davon auszugehen, dass zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenswertes selbst in Erwägung gezogen worden ist; dies ist für die Bejahung einer gewerblichen Betätigung ausreichend (BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844, und vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, m.w.N.)".
  • BFH, 07.05.2008 - X R 49/04

    Errichtung und Veräußerung eines Einkaufsmarktes im Rahmen eines Maklerbetriebs

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Hiervon geht auch das Urteil des X. Senats des BFH vom 7. Mai 2008 X R 49/04 (BFHE 221, 114, BStBl II 2008, 711) aus, wenn es dem engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Grundstückskauf, Bebauung und Veräußerung lediglich neben der relativ kurzfristigen Finanzierung Indizwirkung dafür beigemessen hat, dass eine langfristige private Vermögensanlage nicht im Vordergrund gestanden habe (unter II.3.c der Gründe).
  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Zwar heißt es dort: "Beträgt der Zeitabstand zwischen Ankauf bzw. Bebauung und Veräußerung weniger als ein Jahr, ist ohne weiteres davon auszugehen, dass zumindest auch die Ausnutzung des Vermögenswertes selbst in Erwägung gezogen worden ist; dies ist für die Bejahung einer gewerblichen Betätigung ausreichend (BFH-Urteile vom 16. April 1991 VIII R 74/87, BFHE 164, 347, BStBl II 1991, 844, und vom 21. Mai 1993 VIII R 10/92, BFH/NV 1994, 94, m.w.N.)".
  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 58/95

    Umwandlung von Kapital- auf Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 27.11.2008 - IV R 38/06
    Der Senat lässt offen, ob ein Spekulationsgewinn überhaupt von einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt werden kann oder ob er jedem einzelnen Gesellschafter persönlich zuzurechnen ist (sog. Bruchteilsbetrachtung; so die Rechtsprechung des BFH zur Veräußerung von gesamthänderisch gebundenen Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S. des § 17 EStG, z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1998 VIII R 58/95, BFHE 187, 269, BStBl II 1999, 298; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 180 AO Rz 16; Söhn in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 180 AO Rz 235, jeweils m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 04.05.2006 - 14 K 5266/02

    Gewerblicher Grundstückshandel; Veräußerungsabsicht; Wiederholungsabsicht;

  • BFH, 12.09.2007 - X B 192/06

    Unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums;

  • BFH, 16.09.2009 - X R 48/07

    Einbringung eines in unbedingter Veräußerungsabsicht erworbenen Grundstücks -

    Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen, ist ein gewerblicher Grundstückshandel selbst dann zu bejahen, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BFHE 200, 293, BStBl II 2003, 238; vom 9. Dezember 2002 VIII R 40/01, BFHE 201, 180, BStBl II 2003, 294; vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 85/06, BFHE 224, 84, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2009, 311).

    Der unbedingte Veräußerungsentschluss muss im Fall der Bebauung eines danach verkauften Grundstücks spätestens in dem Zeitpunkt gefasst sein, in dem sich der Unternehmer rechtlich bindet, etwa durch Abschluss der auf Bebauung gerichteten Verträge (BFH-Urteile vom 28. April 2005 IV R 17/04, BFHE 209, 372, BStBl II 2005, 606; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 77/06, BFHE 224, 233, DStR 2009, 963).

    Die kurze Zeitspanne zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (vgl. BFH-Urteile vom 25. September 2008 IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266; in BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 17. Dezember 2008 IV R 72/07, BFHE 224, 96, BStBl II 2009, 529; vom 19. Februar 2009 IV R 9/07, BFH/NV 2009, 923).

  • FG Münster, 17.08.2009 - 10 K 3918/05

    Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn

    Auf Grund objektiver Umstände muss feststehen, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen; eine bedingte Veräußerungsabsicht ist nicht ausreichend (BFH vom 1.12.2005, IV R65/04, BStBl. II 2006, 259; vom 27.11.2008, IV R 38/06, [...]; vom 7.5.2008, X R 49/04, BStBl. II 2008, 711; vom 17.12.2008, IV R 85/06, BFH/NV 2009, 477).

    Allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung ist ohne weitere objektive Umstände, wie z.B. eine kurzfristige Finanzierung, nicht ausreichend, eine unbedingte Veräußerungsabsicht anzunehmen (BFH vom 27.11.2008, IV R 38/06, [...]; vom 7.5.2008, X R 49/04, BStBl. II 2008, 711).

    Die Kürze der Zeit zwischen Erwerb oder Bebauung und Veräußerung kann die Indizwirkung der anderen objektiven Umstände nur verstärken (BFH vom 27.11.2008, IV R 38/06, BStBl. II 2009, 278).

  • BFH, 19.02.2009 - IV R 8/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 27. November 2008 IV R 38/06 (BFH/NV 2009, 472).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 12/07

    Gewerblicher Grundstückshandel: Bedingte Veräußerungsabsicht in

    Der Senat verweist hierzu auf die Ausführungen in seinem Urteil vom 27. November 2008 IV R 38/06 (BFH/NV 2009, 472).
  • BFH, 18.08.2009 - X R 41/06

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Die Veräußerung eines bebauten Grundstücks in unmittelbarem Anschluss an die Fertigstellung des Gebäudes lässt jedoch für sich genommen noch nicht den Schluss zu, es habe bereits bei Erwerb oder bei der Bebauung eine unbedingte Veräußerungsabsicht bestanden (BFH-Urteile vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278, und vom 19. Februar 2009 IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923; IV R 12/07, BFH/NV 2009, 926).
  • FG Hessen, 14.01.2010 - 8 K 283/04

    Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG

    Allein ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb, Bebauung und Veräußerung ist ohne weitere objektive Umstände, wie z. B. eine kurzfristige Finanzierung, nicht ausreichend, eine unbedingte Veräußerungsabsicht anzunehmen (BFH-Urteile vom 27. November 2008 IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 7. Mai 2008 X R 49/04, BFHE 221, 144, BStBl II 2008, 711).
  • FG Hamburg, 16.01.2023 - 5 K 89/22

    Kein gewerblicher Grundstückshandel bei einem Objekt und Fassadensanierung - Zur

    Sie kann nur neben anderen Umständen als Indiz für die unbedingte Veräußerungsabsicht sprechen (BFH, Urteile vom 27. November 2008, IV R 38/06, BFHE 223, 476, BStBl II 2009, 278; vom 19. Februar 2009, IV R 8, 9/07, BFH/NV 2009, 923).
  • FG Nürnberg, 06.10.2017 - 4 K 857/15

    Bescheid, Bebauung, Leistungen, Neubau, Revision, Bauantrag, Kaufvertrag,

  • FG Düsseldorf, 17.03.2010 - 7 K 1138/09

    Erwerb eines einzelnen Grundstücks zum Zweck der dauerhaften Vermietung durch

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